Marktordnung

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Marktordnung und Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Zum Verkauf zugelassen sind ausschließlich Kunst, Antiquitäten (Schmuck, Uhren, Möbel,
Bilder, Bücher, altes Spielzeug, Fotozubehör, Bilder, Bücher etc.) sowie ausgesuchte Sammlerobjekte.
Der Verkauf von Neuwaren, Reproduktionen, sowie Restpostenware jeglicher Art ist grundsätzlich verboten.
Außerdem ist der Verkauf von Lebensmitteln, Waffen, Munition, pornografischen Artikeln, lebenden bzw.
toten Tieren und Menschen sowie Gegenstände mit verfassungsfeindlichen Symbolen nicht zugelassen.
Auf Einhaltung von § 86 a StGB wir ausdrücklich hingewiesen. Für die Einhaltung von bestehenden
gewerberechtlichen Regelungen im Warenverkehr ist jeder Händler selbst verantwortlich.

Es ist nicht erlaubt während der Öffnungszeiten und vor Marktende den Stand auf- oder abzubauen.
Eine Standanmeldung wird nur in schriftlicher Form entgegengenommen. Ab 01.03.2016 wird vor
jedem Markt und von jedem Standbetreiber ein Reinigungs-/Standpfand in Höhe von 10,00 € erhoben.
Das Pfand wird ausschließlich gegen Rückgabe der ausgehändigten Pfandmarke des
Veranstalters nach dem Ende der Veranstaltung erstattet. Bei Abbau eines Standes vor dem
Marktende ohne Genehmigung durch den Veranstalter wird das Reinigungs-/Standpfand nicht
zurückgezahlt.
Der Abbau der Stände erfolgt nur in Ausnahmefällen vor dem offiziellen Marktende und wird vom
Veranstalter bekanntgegeben.
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich das Recht vor, Umbuchungen der Stände (z.B. Wandplatz
oder Eckplatz etc.) aus organisatorischen Gründen vorzunehmen.
Alle Stände müssen innerhalb der markierten Flächen aufgestellt werden. Ein Anspruch des
Händlers auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht. Die gebuchten Standplätze
müssen am Veranstaltungstag bis spätestens 9.30 Uhr vom Standbetreiber besetzt sein. Danach
verfällt der Anspruch auf den gebuchten Standplatz. Eine Standstornierung ist nicht mehr möglich.
Eine Erstattung der Standgebühr ist ausgeschlossen. Tische und Sitzgelegenheiten können je nach
Veranstaltung gegen eine Gebühr gemietet werden. Die Standtiefe kann je Veranstaltung unter-
schiedlich sein, jedoch beträgt die max. Standtiefe (bei Innenveranstaltungen) in der Regel 1,5 Meter.
Die Vermietung von Standplätzen und Leihständen ist nur dem Veranstalter gestattet.
Eine Weitervermietung durch einen Händler ist nicht erlaubt. Besuchergänge und Fluchtwege sind
immer freizuhalten und dürfen nicht zugestellt werden. Bei Zuwiderhandlungen haftet der
Standbetreiber.

Hausordnung:

Neben der Marktordnung und den Ausstellungsbedingungen des Veranstalters
ist jeweils die Hausordnung des Vermieters voll inhaltlich gültig. Zuwiderhandlungen
können zum Ausschluss des Standbetreibers führen. Jeder Standbetreiber hat sich so zu verhalten,
dass es zu keiner Gefährdung, Störung oder sonstiger Belästigungen von Teilnehmern oder
Besuchern der Veranstaltung führt.

Haftung:

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung gegenüber Schäden, die Ausstellern oder
Dritten entstehen. Ferner haftet er nicht für Verluste, Sach- oder Körperschäden. Schäden
die durch Fremdverschulden eintreten, müssen vom Aussteller/Händler verfolgt
werden. Der Veranstalter ist im Falle höherer Gewalt oder beim Vorliegen von
ihm nicht verschuldeter Gründe berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben, zu
kürzen oder abzusagen. Der Aussteller/Händler hat in diesen Fällen keinen An-
spruch auf Schadenersatz, insbesondere nicht auf ihm hierdurch evtl. entstandenen
wirtschaftlichen Verluste.

Standmiete:

Nach dem Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Vorauszahlung von 50%
der berechneten Gesamt – Standmiete sofort an den Veranstalter zu zahlen.
Die verbleibende 50% Standmiete ist bis zum angegebenen Zahlungsziel
(Zahlungseingang spätestens 10 Tage vor Marktbeginn) zu zahlen.
Bei nicht fristgerechter Zahlung der Standmiete, hat der Veranstalter das Recht,
den angemieteten Stand anderweitig zu vermieten.
Bei Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf Erstattung der Standmiete.
Der Veranstalter ist zudem berechtigt, von dem nicht erschienenen Aussteller/
Händler die ausstehende Standmiete einzufordern.

Parken:

Das Parken ist nur auf der ausgewiesenen und vom Veranstalter vorgegebenen
Parkflächen erlaubt. Nach dem Entladen der Händlerfahrzeuge sind diese dort
abzustellen.

Schlussbestimmungen:

Mit der Anmeldung erkennt der Standbetreiber diese Marktordnung des Veranstalters inhaltlich und
rechtsverbindlich an. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der Marktordnung, unwirksam sein,
so bleibt die Wirksamkeit derselbigen im Übrigen hiervon unberührt.

Sämtliche Anzeigen und Erklärungen, die dem Veranstalter gegenüber abzugeben sind, bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Den Anweisungen des Veranstalters oder dessen
Beauftragten ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die Marktordnung können einen Platzverweis oder
ein Hausverbot ohne Erstattung der Kosten u. Standmiete zur Folge haben.
Das Hausrecht übt der Veranstalter aus. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des AVA VeranstaltungsService. Auszüge im Internet unter: www.a-v-a.net oder auf Anforderung.


(Stand: 01.01.2016)


AVA VeranstaltungsService, Buchenweg 12, 50321 Brühl, Telefon: 02232 – 931717
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